Am Freitagabend führten wir gemeinsam mit den beiden Feuerwehren des Pflichtbereiches eine Räumungsübung bei der Firma Kika durch.
Übungsannahme war ein Küchenbrand mit zwei verletzten Personen. Während der Brandbekämpfung und Menschenrettung erreichte uns ein Liftnotruf im selben Haus mit der Auskunft, dass sich acht Personen im Lift befinden und der Großteil aus Kindern bestehe.
Ein gemischter Trupp, aus Kameraden der Forchtenauer Wehr und unserer Wehr drangen in den Maschinenraum ein um den Lift wieder in Bewegung zu setzen. Jedoch oben angekommen fanden Sie eine bewusstlose Person vor, nach den Erste-Hilfe Maßnahmen wurde die verletze Person mittels Teleskoplader vom Dach des Möbelhauses gerettet.
Zeitgleich konnten die Kinder und deren Vertrauensperson von anderen Kameraden unversehrt aus den überhitzten Lift gerettet werden.
Solche Räumungsübungen werden nicht nur veranstaltelt, weil wir als Feuerwehr unsere Schlagkraft beüben und sichern möchten, sonder auch, dass die Betriebe ihre gesetzlichen Richtlinien wie §45 Abs 5 AStV: Es sind mindestens einmal jährlich Brandalram- und Räumungsübungen durchzuführen, einhalten können.